Agentur Passepartout – Fliegende Bauten

Das Gefährdungspotential von Fliegenden Bauten auf Veranstaltungen

Auf einer Vielzahl von Veranstaltungen, vor allem in im Sommer, wenn Open-Air-Events Hochkonjunktur haben, kommen Fliegende Bauten zum Einsatz. Gemäß Definition der jeweiligen Bauordnungen der bundesdeutschen Länder und des Deutschen Instituts für Normung (DIN) sind fliegende Bauten „bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.“ 

Ab einer gewissen Größe unterliegen diese Bauten behördlichen Vorgaben, die die Sicherheit der Besucher der Veranstaltung gewährleisten sollen. Dazu zählen z. B. Zelte mit einer Grundfläche von mehr als 75 qm, Bühnen mit einer Fläche von mehr als 100 qm und einer Gesamthöhe von mehr als 5 Metern oder auch Bauten mit einer Gesamthöhe von über 5 Metern, die dafür gedacht sind, dass Personen diese Bauten betreten. 

Die konstruktiven und statischen Anforderungen an diese Bauten werden durch die DIN EN 13 782 und 13 814 geregelt. Darüber hinaus sind die weiteren Anforderungen in der Richtlinie für den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) zusammen gefasst. Dazu gehören die Anforderungen an den Brandschutz, die Rettungswege, die Höhen von Geländern, die Steigungen von Rampen, die Beleuchtung, die Anzahl der Feuerlöscher, die Ausstattung mit Hinweisschildern und weitere Details.  

So weit, so gut. Wirft man allerdings einen Blick auf das, was in der Eventrealität tagtäglich so passiert, erkennt man schnell, dass auch temporäre Bauten, die nicht in den Geltungsbereich der FlBauVO fallen, fliegen können. Und sie können nicht nur fliegen: Sie können im Weg stehen, ob nun verrutscht oder aktiv verstellt, sie können in sich zusammenfallen oder auf andere Weise die Sicherheit einer Veranstaltung beeinflussen.

Die Aufgabe der für die Veranstaltung verantwortlichen Eventagentur ist klar: Neben den hier nicht diskutierten baulichen Bedingungen, die gegeben sein müssen – angefangen beim geeigneten Untergrund, dem ordnungsgemäßen Aufbau oder dem Nachweis der Standsicherheit – geht es dabei in den meisten Fällen vor allem um eines: die richtige Organisation. 

Während die Aufbauten im Rahmen des Geltungsbereiches der FlBauVO vergleichsweise gut durch Baubücher und Abnahmen dokumentiert und kontrolliert werden, ist das mit „den kleinen“ Aufbauten gerne auch einmal anders. Hier kommt es in erster Linie darauf an, dass die Eventverantwortlichen diese Module bewusst in ihre Gesamtplanung als potentielle Gefahrenquelle einstufen und entsprechende Maßnahmen vorsehen, um diese im Ernstfall zu eliminieren. Die Grundlage, nicht nur der Materialauswahl, sondern auch der notwendigen Organisation, ist immer eine Gefährdungsanalyse, zusammengefasst in der Frage: Welche Gefährdungen können von dem jeweiligen Aufbau ausgehen. 

Hier reicht die Bandbreite von der Frage nach dem geeigneten Untergrund, vorhandenen Sicherungsmöglichkeiten, der Platzierung, dem Zugriff durch Dritte bis hin zu – natürlich – dem erwarteten Wetter am Veranstaltungstag. In Bezug auf das Wetter liegt eine vergleichsweise einfache, wenn auch je nach Veranstaltungsort und Umfang der Veranstaltung aufwändige Lösung, in einem „Wetter-Infrastruktur-Verzeichnis“ vor. Das darüber Auskunft gibt, was alles aufgebaut wird, welche Maßnahmen bei welcher Wetterentwicklung notwendig sind, wer dafür verantwortlich ist und welche möglicherweise zusätzlichen Sicherungen oder Kontrollen nötig sind. Eine solche Übersicht hat den Vorteil, dass sie die Aufbauten bei den „kleinen“ Veranstaltungen automatisch in den Fokus rückt und bei großen, komplexen Veranstaltungen dafür sorgt, dass sich wetterrelevante Abläufe bis hin zu Abbrüchen deutlich beschleunigen, sobald die kleineren Aufbauten bereits abgeräumt / gesichert sind.

In den meisten Fällen geht es hier um kleinere Zelte, Sonnenschirme, Dekobauten etc. Fehlt es hier an Informationen, wann z.B. ein Sonnenschirm reingebracht werden muss, ist die zugrundeliegende Frage nicht, wann der Schirm davonfliegt, sondern wie lange es braucht, um den Schirm zu sichern. Die Erstellung des Verzeichnisses bringt dabei nahezu automatisch auch die Frage auf, wer für das Einbringen und die Sicherung verantwortlich ist. Oder anders ausgedrückt die einfache Frage mit den 3 „W’s“: „Wer macht Was Wann?“

Gerade die kleineren temporären Bauten werden in der Planung insbesondere von privaten Veranstaltungen oftmals vernachlässigt– es ist eben nicht damit getan, einen Pavillon zu leihen und ihn mal eben für das Vereinsfest aufzubauen. Doch solange es an diesen Punkten hapert und möglicherweise Menschen dadurch zu Schaden kommen können, ist oberste Priorität, aufmerksam zu bleiben, um Gefährdungspotentiale zu beseitigen. 

Wir von Passepartout veranstalten jährlich eine Vielzahl von Veranstaltungen mit genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Fliegenden Bauten, weshalb wir in diesem Bereich auf 20 Jahre Erfahrung und das organisatorische Knowhow unserer Projektleiter zurückgreifen können.

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